Archiv für März, 2010

Das Albertinum – endlich ausreichend Platz

Bericht aus Magazin die-infoseiten.de / Ausgabe Januar-Februar 2010

Nach mehrjähriger Bauzeit wird das Albertinum im Juni wieder eröffnet. Skulpturensammlung und Galerie Neue Meister teilen sich nun das gesamte Gebäude, was die Darstellung der letzten zwei Jahrhunderte Kunstgeschichte in einem noch nie dagewesenen Umfang ermöglicht.

Während des Hochwassers von 2002 nahmen die unterirdischen Lagerräume des Albertinums Schaden. Einzigartige Kunstwerke und Zeitzeugnisse konnten mit Hilfe zahlreicher Bürger gerettet werden und es war klar: so etwas muss zukünftig verhindert werden.

Die Sanierung schafft mit einem architektonischen Meisterwerk Abhilfe, ohne die historische Bausubstanz zu zerstören. In 17 Metern Höhe wurde im Innenhof des Albertinums ein Depot errichtet. Mit 60 Metern Länge und 2.700 Tonnen Gewicht wurde so auf zwei Geschossen Raum für zahlreiche Exponate der Ausstellungen sowie für die Restaurierungswerkstätten beider Gemäldegalerien, das Kunstgewerbemuseum sowie den MathematischPhysikalischen Salon geschaffen. Durch eine einzigartige Verkleidung wird der Bau für Besucher praktisch kaum zu sehen sein.

Justizminister Dr. Martens zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung

Der sächsische Staatsminister der Justiz und für Europa Dr. Jürgen Martens: „Heute ist ein guter Tag für die Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Datenstaubsauger den Stecker gezogen. Die Daten der Bürger gehen den Staat grundsätzlich nichts an und der Staat darf seine Bürger auch nicht unter Generalverdacht stellen. Mit dem Urteil haben die Richter den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses ausgebaut und den Schutzbereich der Grundrechte dem Internetzeitalter angepasst. Eine Verbesserung des Datenschutzes im öffentlichen und im privaten Bereich ist das erklärte Ziel der Staatsregierung des Freistaates . Datenschutz ist kein Luxusgut, sondern Ausprägung der Menschenwürde.“

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 2. März 2010 u.a. die Regelungen des § 113 a und des § 113 b Telekommunikationsgesetz für nichtig erklärt. Diese betreffen sogenannte Vorratsdaten. Nach § 113 a TKG haben die Anbieter von Telekommunikationsdiensten (Telefondiensten, Internetzugangsdiensten, e-mail-Diensten) anfallende Verkehrsdaten für sechs Monate zu speichern, ohne dass es hierfür eines besonderen Anlasses bedarf. Die gespeicherten Daten dürfen nach § 113 b TKG zur Verfolgung von Straftaten, zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen auf deren Verlangen hin übermittelt werden; Voraussetzung ist, dass die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen auf § 113 a TKG Bezug nehmen und die Datenübermittlung im Einzelfall angeordnet wurde.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung haben ca. 35.000 Personen Verfassungsbeschwerde erhoben.

 zurück 1 2 3 4