Flashmobs: Verfassungsbeschwerde angenommen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des Einzelhandels zum Thema Flashmob zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde war notwendig geworden, weil das Bundesarbeitsgericht Flashmob-Aktionen der Gewerkschaften als zulässiges Mittel im Arbeitskampf eingestuft hatte. Bei den Flashmobs schickte ver.di beispielsweise gezielt Leute in Supermärkte, um dort mittels Störaktionen den normalen Betrieb unmöglich zu machen. Dabei wurden wahllos Waren in Einkaufswagen gepackt, die dann einfach stehen gelassen wurden.

Quelle: , 17.2.2010