Freistaat sichert genetische Vielfalt in der Landwirtschaft

02. Februar 2010

Förderung für Halter seltener Haustierrassen beschlossen

Die Haltung seltener oder vom Aussterben bedrohter Haustierrassen kann in Sachsen auch künftig unterstützt werden. Das Kabinett hat dazu heute (2. Februar 2010) die neue Förderrichtlinie Tierzucht (RL TZ/2010) beschlossen.

„Genetische Vielfalt ist eine wichtige Voraussetzung für die Landwirtschaft. Sie sichert die Anpassungsfähigkeit in Zeiten, in denen sich nicht nur die Wünsche der Verbraucher ändern, sondern auch die Umwelt- und Produktionsbedingungen“, so Landwirtschaftsminister Frank Kupfer. Allerdings können den Landwirten bei der Haltung seltener Rassen Nachteile entstehen, wenn diese weniger leistungsfähig als konventionelle Rassen sind. „Mit den Fördermitteln können wir den Haltern einen teilweisen Ausgleich für diese Nachteile sichern“.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Die Höhe der Haltungsprämie liegt für Tiere der Rasse „Rheinisch-Deutsches Kaltblut“ und „Rotes Höhenvieh“ bei 200 Euro pro Jahr. Züchter der Rasse „Deutsches Sattelschwein“ erhalten jährlich 100 Euro. Für Tiere der Rassen „Merinofleischschaf“, „Ostfriesisches Milchschaf“, „Leineschaf“, „Skudde“ und „Thüringer Waldziege“ werden jährlich 30 Euro gezahlt. Voraussetzung für die Förderung ist, dass betreffende Rassen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gehalten werden.

Anträge für die Haltungsprämien können nach der Genehmigung der Förderrichtlinie durch die Europäische Kommission jährlich bis zum 15. Mai über die anerkannten Züchtervereinigungen (Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V., Sächsischer Rinderzuchtverband e. G., Mitteldeutscher Schweinezuchtverband e. V. und Sächsischer Schaf- und Ziegenzuchtverband e. V.) gestellt werden.

Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 2.2.2010

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