Folgen des Ladenschluss-Urteils für Sachsen
Sachsens Wirtschaftsministerium hat eine erste Bewertung des gestrigen Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Berliner Ladenschlussgesetz vorgenommen. Die Verfassungsbeschwerde der ev.-luth. Kirche richtete sich gegen die Regelung im Berliner Ladenöffnungsgesetz, wonach die 7-stündige Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen ohne das Vorliegen besonderer Gründe zulässig wäre. Das Verfassungsgericht kippte dieses Gesetz, weil Sonn- und Feiertagsruhe grundsätzlich besonderen Schutz genießen. „Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe sind zwar zulässig, wenn es gute Gründe dafür gibt. Aber es müssen eben Ausnahmen sein,“ erklärt der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP), und zieht den Vergleich mit Sachsens Regelung: „Bei uns in Sachsen ist das korrekt geregelt. Wir bieten den Kommunen die Möglichkeit an, wegen besonderer Gründe und Anlässe an bis zu vier Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr zu öffnen. Die Abwägung müssen die Gemeinden selbstständig verantwortungsvoll übernehmen.“
Morlok zur Regelung der Adventssonntage: „Es wäre sehr bedauerlich, wenn die Rechtslage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Einschränkungen für die Ladenöffnung an den Adventssonntagen bedeuten würde. Besonders in der Vorweihnachtszeit muss der Handel mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten aufwarten können. Wir wollen im Freistaat Sachsen die Möglichkeit absichern, weiter an vier Adventssonntagen öffnen zu können.“
Im bestehenden Ladenschlussgesetz, das eigentlich eine Liberalisierung zum Ziel hatte, waren Unschärfen enthalten, die in mehreren Städten zu Gerichtsverfahren führten. „Die Händler verdienen Rechtssicherheit und die Chance auf gute Geschäfte. Deshalb werden wir im kommenden Jahr die notwendigen Klarstellungen erarbeiten und im Zuge dessen weitere Erleichterungen für Handel und Dienstleister prüfen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Lockerungen für Autowaschanlagen und Videotheken werden wir umsetzen. Hier hat Karlsruhe keine Änderungen zur Folge.“
Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit, 02.12.2009

