Nationalpark Sächsische Schweiz

Bericht aus Magazin die-infoseiten.de – Ausgabe Mai-Juni 2010

Mit der Natur leben heißt von der Natur lernen

Bizarre und schroffe Felswände, wie durch einen großartigen Künstler geschaffene, abstrakt verwitterte Formen,  eingebettet in dichte Wälder und üppige Wiesen – so zeigt sich das Gebiet der Sächsischen Schweiz den Besuchern. Und doch, alles ist naturgeschaffen, über Jahrmillionen gewachsen, verwittert, aufgetürmt.

Die Entstehung des Elbsandsteingebirges geht zurück in die Kreidezeit, auf den Vorstoß des Kreidemeeres vor etwa 180 Millionen Jahren. Zuflüsse brachten Sedimente der umliegenden Landschaften mit, die sich am Meeresgrund  ablagerten. Als das Kreidemeer abfloss, blieben bis zu 600 m starke Sand- aber auch sandigtonige Schichten zurück,  aus denen durch tektonische Veränderungen, Eiszeit und Verwitterung das entstand. Dabei  lassen sich die Oberflächen in drei Gruppen einordnen:

  • Tafelberge
  • Ebenheiten
  • Täler, Gründe und Schlüchte.

Über Jahrhunderte hinweg wurde das Land für den Sandsteinabbau, die Jagd und die Forstwirtschaft genutzt.  Wichtigster Verkehrsweg im sonst unwegsamen Gelände war stets die Elbe. Vor 200 Jahren entdeckten auch erste  Reisende die geheimisvolle, damals noch gänzlich unerforschte Landschaft – durchwanderten neugierig das Gelände.

… und woher stammt der Name Sächsische Schweiz?

Man sagt, dass dieser von zwei schweizer Malern, Adrian Zingg und Anton Graff, geprägt wurde. Als sie ihr Weg  während ihrer Deutschlandreise durch das Elbsandsteingebirge führte, fühlten sie sich an ihre Heimat, die Schweizer Jura, erinnert und schufen so den zunächst etwas irreführenden Namen Sächsische Schweiz.

Von vielen berühmten Persönlichkeiten, die die Gegend erkundeten, ließen sich u.a. Ludwig Richter, Caspar David Friedrich und Carl Maria von Weber zu Meisterwerken inspirieren.  Ludwig Richter fand hier sein Motiv zum  berühmten Gemälde “Überfahrt am Schreckenstein”, Caspar David Friedrich porträtierte sich selbst mit Motiven des Gebirges in “Der Wanderer über dem Nebelmeer” und Carl Maria von Weber wurde zur Wolfsschluchtszene seines Freischütz mit Käuzchenruf und Windesrauschen inspiriert. Die schon damals beliebte Route ist heute als Malerweg bekannt.

Schützenswerte Einmaligkeit in Natur und Form des Nationalparks

In der Mitte des 19. Jahrhunderts begannen erste Bestrebungen, die einmalige Landschaft zu schützen. So kam es 1850 zu ersten Erhaltungsmaßnahmen am Tiedge, über Jahre hinweg wurde immer wieder dem Bau von  verschiedenen Seilbahnen und Aufzügen widersprochen. Große Verdienste gehen hier auf den Landesverein Sächsischer Heimatschutz (gegr. 1908) und den Verein zum Schutze der Sächsischen Schweiz (gegr. 1910) zurück, die mit vielen Publikationen für Aufklärung in der Bevölkerung sorgten und Schutzmaßnahmen durchsetzten.

Der großflächige Abbau von Sandstein mit den damit verbundenen Landschaftszerstörungen waren eine Sorge, mit  der sich die Mitglieder beschäftigten. So wurden 1910 durch den Verein zum Schutz der Sächsischen Schweiz  Steinbrüche angekauft und stillgelegt, nachdem bereits 1877 erste Forderungen zur Einschränkung des Abbaus in der  Nähe von Naturschönheiten laut geworden waren.

1912 kam es zur Ausweisung eines ersten Schutzgebietes im Polenztal. 1928 erwarb der Landesverein Sächsischer Heimatschutz die Märzenbächerwiesen im Polenztal und stellte sie unter Schutz. Im nördlichen Teil des heutigen  Nationalparkes entlang der Polenz zwischen Neustadt und der Heeselichtmühle befindet sich dieses Kleinod. Im knapp 8 ha großen Naturschutzgebiet findet sich das größte sächsische Wildvorkommen der kleinen Frühlingsboten. Begünstigt wurde dieses Vorkommen durch die vorherrschende Bodenfeuchte sowie durch die regelmäßig späte  Wiesenmahd der ansässigen Bauern Ende Juni. Auch heute ist eine regelmäßige Bewirtschaftung des Gebietes (ein- bis zweimal jährliches Mähen der Wiesen, beginnend Ende Juni) für den Erhalt der Märzenbächerwiesen unerlässlich.

Weitere Etappen im :

  • 1938 Ausweisung des Naturschutzgebietes Bastei (785 ha)
  • 1940 Ausweisung des Naturschutzgebietes Polenztal (891 ha)
  • 1956 Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Sächsische Schweiz – 36.800 ha.
  • 1983 Verhaltensordnung für das LSG Sächsische Schweiz

Quelle: Sächsische Schweiz

Am 12. September 1990 wurde der Nationalpark ausgewiesen. Mit einer Fläche von 93,5 km², einem Waldanteil von  92% und 400 km Wanderwegen besteht folgende Untergliederung:

In der Ruhezone (oder auch Ruhebereich) bleibt die Natur gänzlich ohne menschlich lenkende Eingriffe sich selbst  überlassen. Innerhalb von 30 Jahren soll diese Zone von derzeit knapp 38% auf 75% erweitert werden. Innerhalb  dieses Bereiches befindet sich mit ca. 23% die Kernzone. Sie umfasst die sensibelsten Bereiche des Nationalparks. Hier gelten strengste Schutz- und Verhaltensvorschriften – das Betreten ist nur auf markierten Wegen erlaubt, jegliche  Veränderung ist untersagt.

Die Entwicklungszone beinhaltet Flächen, die vom Menschen stärker beeinflusst wurde. Hier kommt es innerhalb von  30 Jahren zu einer Stabilisierung des Waldbestandes mit heimischen Baumarten. Danach werden die Flächen  entweder der Ruhezone zugeordnet oder der Pflegezone. Diese Zone bedarf der Pflege, um die Verkehrssicherheit zu  gewährleisten und liegt meist an den Rändern des Nationalparks.

Zwei Naturschutzgebiete befinden sich in der Nationalpark-Region: das NSG Wesenitzhang Zatschke und das NSG  Pfaffenstein. Landschaften, in denen bedrohte Tier- oder Pflanzenarten leben oder die eine wertvolle  Naturausstattung besitzen, werden als Naturschutzgebiet geschützt. Als Naturdenkmale werden dagegen außergewöhnliche Einzelgebilde geschützt. In der Sächsischen Schweiz finden sich 23 Naturdenkmale (z.B. die  Winterlinde zwischen Lohmen und Doberzeit und die Kastanienallee bei Lohmen). Außerdem sind noch 52  Flächennaturdenkmale unter Schutz gestellt (z.B. das Labyrinth Langenhennersdorf und das Kachemoor  Markersbach). Als Flächennaturdenkmal werden kleinere Gebiete bis zu 5 ha bezeichnet, die einzelne Strukturen wie  Feuchtwiesen oder Moore schützen.

Naturschutz kennt keine Grenzen

Für einen umfassenden Schutz ist eine grenzüberschreitende Kooperation mit dem seit 10 Jahren bestehenden   Nationalpark Böhmische Schweiz unabdingbar.  Die gemeinsame Abstimmung der Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen verfolgt das Ziel einer einheitlichen Entwicklung der Sächsisch-Böhmischen Schweiz als  geschützte Natur- und Kulturlandschaft.

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