Soforthilfepauschale für besondere Einzelfälle
… und stark betroffene Kommunen
Wörlitz/ Dresden (17. August 2010) – „Jetzt haben wir ein Gesamthilfspaket geschnürt, das Niemanden in seiner Not im Stich lässt“, betonte Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich am Dienstag nach der Kabinettssitzung. „Wir sind mit allen Hilfsprogrammen in der Lage, schnell und unkompliziert zu helfen. Bereits in der Sitzung am 10. August hat das Kabinett umfangreiche Hilfsmaßnahmen auf Darlehensbasis beschlossen. Damit können Hauseigentümer, Unternehmer und Kommunen unkompliziert auf Kredite zu Vorzugskonditionen für den Wiederaufbau zugreifen. Die Kredite können als Eigenmittel bei weiteren Förderprogrammen eingesetzt werden. Für Versicherte und diesen Gleichgestellten, die nachweislich keine Versicherung erhalten haben, stehen damit ab sofort finanzielle Mittel bereit.
Zusammen mit Landkreisen und Kommunen stellt der Freistaat Sachsen jetzt weitere fünf Millionen Euro an Soforthilfen für Hochwassergeschädigte zur Verfügung. Damit rundet die Staatsregierung das staatliche Hilfspaket ab. Mit der sogenannten Soforthilfepauschale können Landkreise und Gemeinden direkt vor Ort eigenverantwortlich und unkompliziert dort helfen, wo die bereits vorhandenen Hilfen nicht ausreichen. Dabei geht es vor allem um besonders stark betroffene Einzelfälle, die von keiner Richtlinie erfasst werden. Das kann die Familie mit geringem Einkommen sein, der Handwerker, der als Einzelunternehmer seine Familie ernährt oder Notmaßnahmen in Kommunen. Jetzt steht mit der Soforthilfepauschale auch ein Instrument für Fälle echter Not zur Verfügung“, so Tillich.
Über diese Gelder aus der Soforthilfepauschale wird in einem Gremium, in dem Kommunen; Landkreise, Landesdirektionen und die Wohlfahrtsorganisationen zusammenarbeiten, entschieden. Die Einzelfälle werden genau geprüft und unkompliziert und schnell bearbeitet. „Es geht jetzt darum, sich auf den Wiederaufbau zu konzentrieren und aus allen Hilfen schnell Taten werden zu lassen“, betonte der Ministerpräsident. In diesem Zusammenhang dankte er den vielen freiwilligen Helfern vor Ort, die bereits Großes geleistet hätten.
Das sächsische Kabinett hat sich heute darauf verständigt, die Anschaffung energiesparender Heizkessel in vom Hochwasser betroffenen Objekten mit einem Zuschuss von 1.250 Euro zu fördern. Der Eigenanteil kann über die bereits aufgelegten Darlehensprogramme geleistet werden.
Damit stellt die sächsische Staatsregierung für alle Schadensfälle ein umfassendes Hilfsangebot zur Verfügung. „Mit den passenden Lösungen kann auch in schwierigen Einzelfällen der Wiederaufbau zügig beginnen“, betonte der Ministerpräsident.
Pressemitteilung Sächsische Staatsregierung, 17.08.2010

