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„Wirtschaftswunderland“ titelt die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ auf Seite 1 zugleich mit dem Hinweis, dass im letzten Quartal das höchste Wirtschaftswachstum seit der Wiedervereinigung erzielt worden sei. Das Ausland neidet Deutschland das Wirtschaftswachstum, und selbst der DAX hat sich seit den Höchstkursen vorletzte Woche bei ca. 6.380 bis nahe 6.100 wieder nach unten verabschiedet. Ähnlich sieht es im EuroStoxx-Bereich der größten Unternehmen Europas aus. Woran liegt es?

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im Mai 2010 titelten wir „Investieren in der neuen Weltwährungsordnung“ und in der Tat: Seit die Europäische Zentralbank (EZB) entschieden hat, wenn notwendig, fast unbegrenzt Euro-Staatsanleihen (bestätigt von Notenbank-Präsident Claude Trichet) zu kaufen, muss das Euro-Zeitalter unter dem Titel „Weichwährung“ gesehen werden. Das wiederum muss automatisch einen veränderten Blickwinkel für Investoren mit sich bringen, an den sich diese allerdings unter Langfrist-Aspekten erst gewöhnen müssen. Immerhin hatte man uns den Euro ehemals als „Hartwährung“ verkauft – allerdings schon immer mit einem gewissen Misstrauen. Jetzt ist eine Änderung des Blickwinkels um 180 Grad notwendig.
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Nachdem wiederum zwei Offene Immobilienfonds („Degi International“ und „Axa Immoselect“) kürzlich geschlossen werden mussten, wenden sich Anleger und auch immer mehr Analysten von dieser Anlageform ab.
Der Grund liegt nicht in der aktuellen wirtschaftlichen Situation des Immobilienmarktes (dieser hat sogar recht positive Zukunftsaussichten nach dem starken Rückgang im letzen Jahr), sondern in der Tatsache, dass Offene Immobilienfonds strukturelle Probleme haben. Bereits im Oktober 2008 mussten zwölf Offene Immobilienfonds geschlossen werden.
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Nicht wenige Anleger haben Wertpapieranlagen im Depot, mit denen sie während der Finanzkrise kräftig ins Minus geraten sind. Da kann es interessante Gestaltungsmöglichkeiten geben, diese Verluste steuerlich geltend zu machen und zugleich die zu erwartenden künftigen Kursgewinne ebenfalls „mitzunehmen“. In der Vergangenheit musste darauf geachtet werden, dass die Realisierung von Kursgewinnen durch Verkauf und der anschließende Neukauf nicht als steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vom zuständigen Wohnsitz-Finanzamt des Anlegers beurteilt wurde.