Tierische Produkte, wie Fleisch und Milch sowie die daraus hergestellten Produkte, die Privatpersonen bei der Einreise in die EU aus Drittländern zum persönlichen Gebrauch mitführen, unterliegen den gleichen veterinärrechtlichen Anforderungen, die auch für den Handel gelten. Die Produkte müssen aus einem für die Einfuhr zugelassenen Drittland stammen und von einer dem Erzeugnis entsprechenden Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.
Bei der Einreise sind diese Waren beim Zoll anzumelden und einer Veterinärkontrolle zu unterziehen.