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Lebensmitteleinfuhr aus Drittländern

Lebensmittel im Reisegepäck bei der Einreise aus Drittländern

Das Mitbringen tierischer Erzeugnisse aus Drittländern stellt angesichts der weltweiten Verbreitung von Tierseuchen ein erhebliches Tiergesundheitsrisiko dar.

Tierische Produkte, wie Fleisch und Milch sowie die daraus hergestellten Produkte, die Privatpersonen bei der Einreise in die EU aus Drittländern zum persönlichen Gebrauch mitführen, unterliegen den gleichen veterinärrechtlichen Anforderungen, die auch für den Handel gelten. Die Produkte müssen aus einem für die Einfuhr zugelassenen Drittland stammen und von einer dem Erzeugnis entsprechenden Gesundheitsbescheinigung begleitet sein.

Bei der Einreise sind diese Waren beim Zoll anzumelden und einer Veterinärkontrolle zu unterziehen.

12. Juli 2010 - Veröffentlicht in: Allgemein, News |