Wasserqualität in Sachsen

„Guter Zustand der Gewässer wichtiges Umweltziel“

Fünf Jahre vor Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie sieht Umweltminister Frank Kupfer trotz großer Herausforderungen auf einem guten Weg. „Der Zustand der , ihrer Nebenflüsse und des Grundwassers in ihrem Einzugsgebiet bleibt weiter eines der wichtigen Ziele sächsischer Umweltpolitik“, sagte der Minister.

„Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bildet dafür den Rahmen“, so Kupfer. „Wichtig ist, dass alle Staaten der Europäischen Union Verantwortung für die Gewässer übernehmen. Hier dürfen uns Grenzen nicht trennen. Nur wenn alle Anrainer mitarbeiten, werden wir unser gemeinsames Ziel erreichen, von der Quelle bis zur Mündung den guten Zustand herzustellen und auf Dauer zu sichern“.

Der Freistaat Sachsen investiert in den kommenden Jahren rund 650 Millionen Euro über verschiedene Förderprogramme in die Verbesserung des Gewässerzustandes. Dazu gehören Investitionen in die Abwasserbehandlung sowie in Bauvorhaben, die die Durchgängigkeit der Gewässer verbessern, die Sanierung von Bergbaufolgen sowie zur Reduzierung von Erosionen. „Die Aufgabe ist anspruchsvoll, aber wir werden sie meistern. Sachsen ist durch eine hohe Siedlungsdichte, Industrieansiedlungen sowie eine intensive Landwirtschaft entlang der Gewässer geprägt“, so der Minister. Gewässer seien deshalb in der Vergangenheit bewirtschaftet, verbaut oder verlegt worden. „Heute räumen wir mit den Sünden der Vergangenheit auf. Das sind wir nachkommenden Generationen schuldig“, betonte Kupfer.

Im Oktober 2000 hat das Europäische Parlament die „Schaffung eines Ordnungsrahmens für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“, kurz Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), beschlossen. Bis Ende 2015 müssen demnach alle Gewässer in der EU in einem „guten Zustand“ sein. Die Richtlinie verfolgt den Ansatz der Gewässerbewirtschaftung in Flussgebietseinheiten. Dabei werden Einzugsgebiete von Oberflächenfließgewässern mit einer Mündung ins Meer und deren zugeordnete Grundwasserkörper bzw. Küstengewässer zur Bewirtschaftung zusammengefasst. In Deutschland wurden die zehn Flussgebietseinheiten Donau, Rhein, Maas, Ems, Weser, Elbe, Oder, Schlei/Trave, Warnow/Peene und Eider festgelegt. Etwa 95 Prozent der Fläche des Freistaates Sachsen gehören zur internationalen „Flussgebietseinheit Elbe“ und 5 Prozent zur „Flussgebietseinheit Oder“.

Pressemitteilung Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 26.07.2010