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Die Geschichte des Sächsischen Weins

Die erste urkundliche Erwähnung des Weinbaus im Elbtal…

…stammt aus dem Jahr 1161. Der Sage nach soll der wundersame Meißner Bischof Benno aber bereits um 1100 die ersten Reben nahe dem Burgberg gepflanzt haben.

Es waren fränkische Siedler sowie die Kirchen und Klöster, welche den Weinstock hierher gebracht haben. Später bemühte sich neben der Kirche auch die weltliche Obrigkeit um den Weinbau. Die Blüte des Weinbaus dauerte bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts.
Dann gingen die Erträge durch Misswuchs, Frost, Kriege sowie Einschränkung der Zollgrenzen und das Aufkommen anderer Getränke stark zurück. Wohl fehlte es nicht an Versuchen beherzter Männer, den sächsischen Weinbau zu retten, eine Wende aber brachte erst 1799 die Gründung der „Sächsischen Weinbaugesellschaft“. Ihre größten Verdienste sind die Einrichtung der ersten europäischen Winzerschule im Jahr 1811 und die teilweise Beseitigung der Hemmnisse feudaler Strukturen im Weinbau. In dieser Zeit (genau 1840) betrug die Weinbaufläche 1636 Hektar und in 159 Orten befassten sich 8000 Beschäftigte mit dem Weinbau.

In der Folgezeit war aber der Niedergang des Weinbaus nicht mehr aufzuhalten. Neue, bisher unbekannte Feinde wie der echte Mehltau traten auf. Noch viel verheerender war die Wirkung der Reblaus. Sie wurde 1888 zum ersten Mal in der Radebeuler Lößnitz entdeckt.

Mit dem Reblausbefall ging die Bodenspekulation einher. Große Teile der Weinbergflächen wurden als Bauland verkauft oder für andere landwirtschaftliche Kulturen genutzt. Nach der Jahrhundertwende war der Weinbau in Sachsen fast ganz zum Erliegen gekommen. Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es nur noch etwa 60 Hektar im Elbtal.

Mit der Wiederaufrebung wurde dann im Wesentlichen erst ab 1955 begonnen. Insbesondere den vielen Nebenerwerbswinzern ist es zu danken, dass auch ein Großteil der terrassierten Steillagen wieder aufgerebt wurde. Mit der politischen Wende im Jahr 1989 ergaben sich auch für den sächsischen Weinbau entscheidende Veränderungen. Neben der Einführung der einheitlichen Weingesetzgebung war die Wiedereinführung des Kelterns getrennt nach den einzelnen Weinbergslagen von besonderer Bedeutung. Weinbaubetriebe und Weingüter entstanden neu, beziehungsweise wurden wieder gegründet.

gekürzt entnommen von der Internetseite des Weinbauverbandes Sachsen www.weinbauverband- sachsen.de

Die Geschichte des Sächsischen Weins

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